

Umfassende Lösung speziell für den Getränkegroßhandel
About L.i.S.A Software
Die LISA-Unternehmenssoftware ist eines der modernsten Warenwirtschaftssysteme auf dem deutschsprachigen Markt. Die Leidenschaft für Innovation und die konsequente Investition in Weiterbildung und Neuentwicklungen ermöglichen den Einsatz moderner Technologien, die auf dem neuesten Stand der Technik sind. Die Mitarbeiter von LISA sind auf Warenwirtschaft, Business Intelligence, mobile Geräte und Webanwendungen spezialisiert und konzentrieren sich seit fast zwei Jahrzehnten auf den Getränkegroßhandel. Weitere Informationen finden Sie unter: www.lisa-software.eu
About Aptean
Aptean ist ein international agierender Anbieter branchenspezifischer Software, der Hersteller und Händler dabei unterstützt, ihre Unternehmen effektiv zu führen und auszubauen. Die Lösungen und Dienstleistungen von Aptean helfen Unternehmen jeder Größe, „Ready for What's Next, Now®“ zu sein. Aptean hat seinen Hauptsitz in Alpharetta, Georgia, und Niederlassungen in Nordamerika, Europa und im asiatisch-pazifischen Raum. Weitere Informationen über Aptean und die von uns bedienten Märkte finden Sie unter: www.aptean.com.
Aptean and Ready for What’s Next, Now are Registered Trademarks of Aptean, Inc. All other company and product names may be trademarks of the respective companies with which they are associated.
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Update April 2025
Die L.i.S.A Software GmbH mit Sitz in Klagenfurt wurde per 01.01.2025 rückwirkend per Gesellschafterbeschluss auf Ihre Muttergesellschaft, die Aptean Austria GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung wird mit 01.04.2025 mit Eintragung im Handelsregister wirksam. Die verschmolzene Gesellschaft firmiert dann unter dem Namen Aptean Austria GmbH mit Sitz in Bergheim bei Salzburg, Dorfstraße 67, 5101 Bergheim.
L.i.S.A Unternehmenssoftware ist eines der modernsten Warenwirtschaftssysteme am deutschsprachigen Markt. Innovationsfreude und konsequente Investitionen in Weiterbildung und Neuentwicklung ermöglichen den Einsatz top aktueller Technologie, die am allerneuesten Stand der Technik ist. Damit ist Ihre Softwarelösung immer am Puls der Zeit.
Wir sind stolz auf die dynamische Entwicklung der Software und unseres Unternehmens, welche wir gemeinsam mit unseren Kunden in den letzten Jahren vollziehen konnten.
L.i.S.A setzt mit modernster Technologie und funktionalen Highlights neue Maßstäbe!
Mit unseren mobilien Lösungen gehen wir neue Wege und bieten spezialisierte Lösungen für wichtige Bereiche im Unternehmen. Als Anwendung für Tablets oder direkt am Smartphone unsere mobilen Anwendungen ermöglichen jederzeit und überall richtig zu entscheiden und Aufgaben schnell und effizient abzuwicklen.
Die Zukunft ist mobil - L.i.S.A ist es bereits jetzt:
L.i.S.A Mobile Sales - die Anwendung für den Vertrieb und Außendienst. L.i.S.A Mobile Delivery - die mobile Warenwirtschaft für Zustellungen ohne manuelle Rückerfassung. L.i.S.A Mobile Order - die Bestellapp am Smartphone für Großhandelskunden.
Schnittstellen sind ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierung. Die Kommunikation unterschiedlicher Systeme eine Voraussetzung dafür. Mit L.i.S.A verfügen Sie über viele bereits fix definierte Schnittstellen, die in verschiedensten Programmteilen eingebaut sind.
Selbstverständlich programmieren wir individuell für Sie exakt diejenige Schnittstelle, die Sie für Ihr System benötigen, sollte diese für L.i.S.A noch nicht zur Verfügung stehen. Außerdem ermöglicht L.i.S.A durch die Einbindung von Drittsoftware nahezu grenzenlose Erweiterungsmöglichkeit sowie den Komfort, bestehende Software z.B Buchhaltung weiterzuverwenden.
Verpackungen von Lebensmitteln sollen klarer als bisher Auskunft über den Inhalt geben und so die Kaufentscheidung der Konsumenten auf eine breitere Informationsgrundlage stellen.
Mit dieser Forderung reagiert die Politik auf die Vertrauenskrise im Lebensmittelbereich.
Die LMIV führt verschiedene Rechtsvorgaben mit dem Ziel einer stärkeren Harmonisierung zusammen und schreibt detailliert vor, mit welchen Informationen Lebensmittel zukünftig zu kennzeichnen sind und auf welche Weise dies zu geschehen hat.
Die LMIV gilt grundsätzlich auch für (alkoholhaltige) Getränke. (Ausnahme für die Angabe des Nährwerts ab einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 vol% - gilt ab 13.12.2016).
Die Vorschriften gelten zum einen für Lebensmittel und Getränke, die direkt an den Endverbraucher verkauft und oder geliefert werden.
Zum anderen jedoch auch für Produkte, die an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung geliefert oder von diesen abgegeben werden. (Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung = Restaurant, Kantine, u.ä.).
Auf einen Blick muss künftig auch erkennbar sein, ob das Produkt Stoffe enthält, die allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten auslösen können. Solche Stoffe müssen im Zutatenverzeichnis deutlich hervorgehoben werden. ( z.B. bei Bier wird Gerstenmalz oder Weizenmalz fett angedruckt, weil diese Stoffe als Allergene eingestuft sind).
Ab Dezember 2014 sind folgende Angaben zu Lebensmitteln verpflichtend (Pflichtangaben gemäß Artikel 9 der LMIV):
Ebenso wie die bisher gültige Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung (LMKV) sieht auch die LMIV die Angabe von Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bzw. Verbrauchsdatum vor. Eine Neuerung der LMIV besteht darüber hinaus in der Pflicht zur Angabe des Einfrierdatums, wenn Fleisch, Fleischzubereitungen oder Fischereierzeugnisse eingefroren wurden.
Die Vorschriften der LMIV sind nicht ausschließlich auf die physische Lebensmittelwelt beschränkt: Für Produkte, die Lebensmittelunternehmer im Fernabsatz vertreiben, gelten (mit Ausnahme des MHD, Verbrauchs- und Einfrierdatums und damit auch für die Loskennzeichnung) dieselben Informationspflichten wie für solche, die stationär im Einzelhandel verkauft werden. Neben dem Online-Handel werden auch andere Formen des Fernabsatzes wie z. B. der Verkauf per Telefon, Katalog oder E-Mail von diesen Informationspflichten erfasst.
Lediglich Lebensmittel, die in Automaten oder automatisierten Anlagen zum Verkauf angeboten werden, sind von den Informationspflichten ausgenommen.
Sofern Lebensmittel im rein gewerblichen Verkehr angeboten werden und zur späteren Abgabe an den Endverbraucher bestimmt sind, ist zu differenzieren, ob der gewerbliche Abnehmer ein Betreiber von Gemeinschaftsverpflegung ist oder nicht.
Findet das Angebot im reinen „Business-to-Business"-Bereich statt (ohne Gemeinschaftsverpflegung) genügt die Bereitstellung von Pflichtinformationen in Handelspapieren, wobei hier auch die elektronische Vorhaltung von Informationen ausreichend ist.
Entsprechend müssen Online-Shops, die sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer richten, die keine Gemeinschaftsverpfleger sind, nicht die Pflichtinformationen aufweisen. Anders verhält es sich, sobald Gemeinschaftsverpfleger über die Online-Shops Produkte beziehen können. Die Gemeinschaftsverpfleger werden mit Blick auf ihr Informationsinteresse dem Endverbraucher gewissermaßen gleichgestellt, sodass dann die Online-Shops alle Pflichtinformationen aufweisen müssen.
Grundsätzlich gilt: Haftbar ist derjenige, der Produktdaten in Verkehr bringt oder sie verändert – egal ob bewusst oder unbewusst. Zudem muss jede gesetzlich geforderte Angabe eindeutig einem Produkt zugeordnet werden können.
Hinweise wie z. B. „Der Verbraucher muss die Daten auf der Verpackung prüfen", die derzeit teilweise im Fernabsatz verwendet werden, sind als Haftungsausschluss („Disclaimer") unwirksam.
Der Händler bzw. Online-Händler haftet gegenüber dem Abnehmer aufgrund zivil-rechtlicher Ansprüche, insbesondere aufgrund der kaufvertraglichen Vereinbarung und den zugehörigen gesetzlichen Bestimmungen. Besteht ein Produktfehler darin, dass der Hersteller falsche Angaben zu seinem Erzeugnis bereitgestellt hat, kann der betroffene Online-Händler, dem hierdurch Schäden entstehen (Produktrückruf, Produktrücknahme, Reklamationen, Bearbeitungsaufwände), den Hersteller in Regress nehmen, wenn dieser den Mangel der Sache zu vertreten hat, wobei fahrlässiges Verhalten des Herstellers hierfür genügt.
Hätte der Online-Händler erkennen können, dass die Angaben falsch sind, besteht darüber hinaus gemäß LMIV auch eine öffentlich-rechtliche Informationsverantwortlichkeit, d. h. der Händler bzw. Online-Händler kann staatlicherseits für den Fehler sanktioniert werden (z. B. durch ein Bußgeld).
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Wirtschaftskammer Österreich, GS1
L.i.S.A Power ist die Branchenlösung für den Getränkefachgroßhandel. Als Nummer eins am österreichischen Markt, ist sie im Einsatz bei vielen Leitbetrieben des österreichischen Getränkefachgroßhandels im KMU Bereich. L.i.S.A ist eine leistungsstarke Softwarelösung mit allen Merkmalen, die eine moderne Warenwirtschaft auszeichnet. Durch das umfassende modulare Angebot mit zahlreichen Schnittstellen für den Datentransfer, Datenexport in zahlreiche Formate (Excel, Word, PDF) und der Anbindung an E-Commerce-Lösungen, lassen sich viele Prozesse in Ihrer Organisation abbilden und vereinfachen.
L.i.S.A ist eine Standardsoftware für den Getränkehandel, trotzdem wird jede Lösung individuell auf Sie abgestimmt. Regelmäßige Aktualisierungen sorgen für eine stets aktuelle Software. Im Rahmen des Software- und Wartungsvertrages profitieren Sie kostenlos von allen Erweiterungen und Verbesserungen Ihrer eingesetzten Module.
Unsere Kunden sind große Marktplayer als auch kleine lokale Unternehmen, den mit L.i.S.A bieten wir vom Einzelplatz bis hin zur Konzernlösung die jeweils passende Lösung.
Sowohl unsere Unternehmensoftware L.i.S.A als auch unsere Mitarbeiter zeichnen sich durch eine hohe Flexbilität und Anpassung an Ihre Erfordernisse an. Professionel aber individuel! Wenn Sie sich auf die erfolgreiche Führung Ihres Unternehmens konzentrieren und dabei bestmögliche Software Unterstützung wollen - ist L.i.S.A Ihre Wahl!
Mit L.i.S.A erhalten Sie Zugang zu einer exklusiven Daten- und Datenaustauschplattform (getraenke.link). Diese Plattform ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Produktinformationen aller namhaften Hersteller und Importeure. Erstellung von Produktdatenblättern auf Grundlage der Lebensmittelinformationsverordnung (Nr. 1169/2011), Exportformate für große Handelsketten wie REWE und Markant und vieles mehr.
Auch der Datenaustausch sowohl firmenintern - Standort übergreifend, als auch mit nationalen Produzenten und Herstellern wird über getraenke.link unterstützt ohne eine eigene Infrastruktur aufbauen zu müssen.
L.i.S.A Software ist auch mit dieser Möglichkeit führend unter allen ERP-Herstellern Ihrer Branche!